Die Swastika - Das Zeichen der Buddhas
  
Das Europäische Parlament forderte im Jahre 2005 die Kommission auf, auf ein Verbot der Swastika zu verzichten und die Mitgliedstaaten stattdessen dazu aufzurufen, die Menschen über die Geschichte der Swastika als religiöses und Friedenssymbol aufzuklären, sowie beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner den Regierungen aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu übermitteln.
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Beamte des Verfassungsschutzes erklärten, das Zeigen der Swastika in der Öffentlichkeit ist nicht verboten.

18.10.2009 Bei einer Kontrolle durch Beamte des Verfassungsschutzes während einer Informationveranstaltung in Krefeld, wo über Falun Gong und über die bösartige Verfolgung in China berichtet wurde, schauten sich die Beamten auch die Bilder und Berichte über die wahre Bedeutung der Swastika auf der Stellwand an. Auf Fragen von Jürgen H. und Roland G. über den rechtlichen Status des Zeigens der Swastika in der Öffentlichkeit, erwähnten die Beamten, dass das Zeigen der Swastika in der Öffentlichkeit nicht verboten ist.
Es sei denn man stellt es in Verbindung mit verfassungsfeindlichen Zeichen und Organisationen dar.




Auf zahlreichen Infotagen auf öffentlichen Plätzen und Straßen, wird bereits eine große Stellwand gezeigt, auf der die wahre Bedeutung der Swastika aufgezeigt wird.
Viele Passanten sind recht erstaunt, wo und wie die Swastika in aller Welt verwendet wurde.
Auch viele Polizeibeamte erkennen die Wahrheit und die wahre Bedeutung der Swastika.

Doch gibt es auch immer noch Menschen die ohne nachzudenken darauf losschimpfen. Erst nachdem diese sich intensiver damit beschäftigt haben, werden sie offener und beginnen zu lächeln. Aber im Großen und Ganzen wissen die meisten Menschen um die positive Geschichte der Swastika Bescheid.

Wenn man sich intensiv mit dem Gesetz befasst, erkennt man wozu der § 86a konzipiert wurde. Und dieses ist ja auch im Urteilspruch des Landgericht Mannheim deutlich gesagt worden.


Mehr Information unten:
 Urteilsspruch Landgericht Mannheim
 UrteilsspruchAmtsgerichtgericht Weinheim
 Verwaltungsgericht in Brandenburg

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Klarstellung
Das Zeigen der Swastika in der Öffentlichkeit ist nicht verboten, erklärten uns Beamte des Verfassungsschutzes .

Die Swastika und ihre heutige Verwendung im Zeichen der grenzenlosen Gutherzigkeit, Wahrheit und Nachsicht, war und ist schon immer das Zeichen der Erleuchtungsebene des Buddha.


Die Swastika im Zeichen des Falun, des Symbol des Falun Dafa, und seine Rückkehr in die aufrechten Herzen tugendhafter Menschen, als Wegweiser und Hinweis zum Ursprung der Menschheit.
Staatschefs W. Putin im September 2001 anläßlich eines Staatsbesuchs in Deutschland gegenüber Reportern der Bildzeitung: "Kein Land darf ewig unter der Schuld leiden, die es einmal in der Geschichte auf sich geladen hat".
Quelle "Die Welt" vom 26.09.2001
Unsere Meinung
Als Sinnbild göttlichen Neuerschaffens und der Wiedergeburt, gehört die Swastika auch zu unserem germanischen und europäische kulturhistorischen Erbe. Ein Verachtung dessen, ist eine Beleidigung all derer, die an höhere Werte und Rechtschaffenheit glauben möchten.



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