Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist
als Inhaltsanbieter nach §5 Abs.1 Mediendienste-Staatsvetrag für
die "eigenen Inhalte", die er zur Nutzung bereithält, nach den
allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind
Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen
Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält der Berliner
Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit insofern "fremde
Inhalte" zur Nutzung bereit, die in dieser Weise gekennzeichnet sind:
LINK. Für diese fremden Inhalte ist er nur dann verantwortlich, wenn er
von ihnen (d.h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt)
positive Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar ist,
deren Nutzung zu verhindern §5 Abs.2 Mediendienste Staatsvertrag.
Bei
"Links" handelt es sich allerdings stets um "lebende" (dynamische)
Verweisungen. Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den
fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche
zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird.
Er ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die er in
seinem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die
eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn er feststellt
oder von anderen darauf hingewiesen wird, daß ein konkretes Angebot, zu
dem er einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche
Verantwortlichkeit auslöst, wird er den Verweis auf dieses Angebot
aufheben, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist. Die
technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflußt,
daß auch nach Unterbindung des Zugriffs von der Homepage des Berliner
Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit von anderen
Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen
werden kann.
Anmerkung für Anbieter, die diesen Disclaimer übernehmen wollen:
Der
Disclaimer kann ohne Rückfragen beim Berliner Beauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit übernommen werden. Der Disclaimer
gilt in dieser Form aber
nur für Anbieter von
Mediendiensten. Anbieter von
Telediensten sollten
um der sachlichen Richtigkeit willen die Verweise auf den §5
Mediendienste-Staatsvertrag gegen den Verweis auf den §5 des
Teledienste-Gesetzes austauschen. Von dieser Änderung abgesehen, kann
der Disclaimer auch von Anbietern von Telediensten wortgleich
übernommen werden.
Diesen Disclaimer haben wir nach Studium des Impressums des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht
http://www.datenschutz-berlin.de/ueber/impress.htm aus den Seiten entnommen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu dem Thema Disclaimer.