![]() Die Swastika - Das Zeichen der Buddhas |
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Das Europäische Parlament forderte im Jahre 2005 die Kommission auf, auf ein Verbot der Swastika zu verzichten und die Mitgliedstaaten stattdessen dazu aufzurufen, die Menschen über die Geschichte der Swastika als religiöses und Friedenssymbol aufzuklären, sowie beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner den Regierungen aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu übermitteln. |
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Amtsgericht Weinheim lehnt Anklage durch Staatsanwaltschaft Mannheim ab14.08.2004 Die Staatsanwaltschaft hat am 15.03.2003 Klage erhoben. Auszüge hieraus: " .. in die Homepage der Falun Gong bzw. Falun Dafa Bewegung als Vereinskennzeichen ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz eingestellt. Der Angeschuldigte wird daher beschuldigt, Kennzeichen, die Kennzeichen verbotener Parteien zum verwechseln ähnlich sind, öffentlich verwendet zu haben. Strafbar als § 86 a Abs 2 StGB ![]() Angesichts der Anklageerhebung von der Staatsanwaltschaft Mannheim, welche den deutschen Falun Dafa Verein beschuldigte, ein "illegales" Symbol zu verwenden, haben sich Falun Gong Praktizierenden in Ruhe Gedanken darüber gemacht, wie man der Staatsanwaltschaft, dem Richter und der Bevölkerung in Deutschland die Tatsachen über Falun Gong, der Verwendung des Symbol der Falun Dafa Lehre und speziell auch die bösartige Verfolgung noch besser zu erklären kann. Sehr schnell wurde in gemeinsamer Zusammenarbeit vieler Falun Gong Praktizierenden und mit Hilfe eines Anwaltes, entsprechen Info-Materialen zusammengestellt und an das Amtsgericht weitergeleitet. In dem Gerichtsurteil erklärt Dr. Münchbach, der Vorsitzenden des Amtsgericht Weinheim, dass das Falun Symbol in Deutschland als legal und vernünftig einzustufen sei. Das gesamte Beschluss hier im Original nach zulesen, oder als Download mit den anderen Gerichtsbeschlüssen. ![]() ![]() ![]()
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