![]() Die Swastika - Das Zeichen der Buddhas |
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Landgericht Mannheim lehnt die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen den Beschluss des Amtsgericht Weinheim ab.14.08.2004 Der Staatsanwalt konnte das Urteil des Gerichtes in erster Instanz
nicht anerkennen und strengte daraufhin ein Berufungsverfahren in
zweiter Instanz beim Landesgericht Mannheim an. Die Falun Gong
Praktizierenden nutzten diese Möglichkeit, die Wahrheit über das Falun
Symbol und die darin enthaltenen Symbole des Tai Chi wie auch der
Swastika und der Verfolgung von Falun Gong in China mit aufrichtiger
und ehrlicher Entschlossenheit dem Richter und dem Staatsanwalt zu
erklären.
Nach sorgfältiger Prüfung beschloss das Landesgericht Mannheim: Die
sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Die zulässige
sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg. Das gesamte Beschluss hier im Original nach zulesen, oder als Download mit den anderen Gerichtsbeschlüssen. ![]() ![]() ![]()
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