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Landgericht Mannheim lehnt die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen den Beschluss des Amtsgericht Weinheim ab.

14.08.2004 Der Staatsanwalt konnte das Urteil des Gerichtes in erster Instanz nicht anerkennen und strengte daraufhin ein Berufungsverfahren in zweiter Instanz beim Landesgericht Mannheim an. Die Falun Gong Praktizierenden nutzten diese Möglichkeit, die Wahrheit über das Falun Symbol und die darin enthaltenen Symbole des Tai Chi wie auch der Swastika und der Verfolgung von Falun Gong in China mit aufrichtiger und ehrlicher Entschlossenheit dem Richter und dem Staatsanwalt zu erklären.

Nach sorgfältiger Prüfung beschloss das Landesgericht Mannheim: Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Die zulässige sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg.

Das gesamte Beschluss hier im Original nach zulesen, oder als
Download mit den anderen Gerichtsbeschlüssen.






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